20 Jahre EEG und mehr

26.02.2020, Susanne Jung:

Dipl.-Ing. Susanne Jung

Als am 25. Februar 2000 – also vor mehr als 20 Jahren – der Beschluss für ein Erneuerbares-Energien-Gesetz (EEG 2000) gefasst wurde, glaubten nur wenige Parlamentarier an den bahnbrechenden Erfolg der Entscheidung. Skepsis und Vorurteile gegenüber Erneuerbaren Energien und der strikte Glaube an den sogenannten freien Markt beherrschten die Diskussionen. Dennoch wagte man den Sprung in die Zukunft. Innerhalb des nächsten Jahrzehnts – so schrieb es das EEG 2000 damals vor – sollte der Anteil Erneuerbarer Energieträger mindestens verdoppelt, besser aber verdreifacht werden. Auch dieses Zwischenziel schien für viele zu groß. Noch immer war man in der Argumentation verfangen, dass Erneuerbare nie einen wesentlichen Anteil der Stromversorgung einnehmen könnten.

Es wurde dennoch geschafft. Von ehemals rund 6% stieg der Anteil Erneuerbarer im Strombereich im Jahr 2010 bereits auf 17%. Die im EEG 2000 verankerte Idee, Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht nur verpflichtend anzuschließen sondern auch den gesamten angebotenen Strom vorrangig abzunehmen und kostendeckend zu vergüten, löste Zukunftsinvestitionen in erfreulichen Größenordnungen aus. Die Idee der sogenannten „kostendeckenden Vergütung“ wurde vor mehr als 30 Jahren im Solarenergie-Förderverein e.V. vorangetrieben.

Mit großem Enthusiasmus für Erneuerbare Energien, Beharrlichkeit und Pioniergeist waren auch wir Wegbereiter eines wichtigen Gesetzes. Früher als Spinner und Traumtänzer abgetan, können wir heute mit Stolz feststellen, dass es kein vergleichbares bundesdeutsches Gesetz gab, welches innerhalb so kurzer Zeit eine so große Klimaschutzwirkung entfaltete.

Die Widersacher der Energiewende schliefen nicht und fanden Mittel und Wege, das Gesetz zu deformieren. Das ehemals aus schlanken 9 Paragrafen bestehende EEG 2000 ist heute zu einem Regel- und Bürokratiemonster mit 104 Paragrafen angewachsen. Viele Freunde der Erneuerbaren Energien rufen verständlicherweise dazu auf, sich aus den Fesseln des Gesetzes zu befreien und es gänzlich abzuschaffen. Der SFV sieht das anders. Wir treten für ein EEG 2.0 an und möchten in den nächsten Wochen gemeinsam mit anderen aktiven Klimaschutzorganisationen und -Intiativen die neuen Eckpunkte und Herausforderungen für die Zukunft diskutieren.

Quelle: www.sfv.de

Ein Kommentar

  1. Meine erste PV Anlage ging 1992 nach dem damaligen Stromeinspeisegesetz ans Netz.

    Fortan verfolgte ich die Kraft der Sonne gutgläubig und naiv.

    Mitte der Neunzigerjahre wurde ich erstmals stutzig. Zunächst bekam ich von meinem Versorger einen Einspeisevertrag zugeschickt, obwohl doch mit dem Gesetz alles geregelt war. Nach Rücksprache mit einem Bekannten, der bei meinem Versorger beschäftigt war, sagte der mir, schmeiß alles in den Papierkorb, das sollen wir auf Empfehlung unserer Dachorganisation BDEW an unsere Kunden verteilen. Dann wurde mir bei jeder Vergütung mit geteilt, dass die Zahlungen unter Vorbehalt geschehen, weil am EuGH eine Klage anhängig wäre. Die Klage war schon längst zugunsten der Einspeiser entschieden, da stand das immer noch auf meiner Rechnung. Der SfV war damals maßgeblich beteiligt diese Irreführung aufzuklären. In 1998 wurden mir dann total die Augen geöffnet, als ich das Folgende beim SfV lesen konnte.
    Abwehraspekte grüner Angebote….Auszug aus: Zeitschrift für Energiewirtschaft, Heft 1/98; S. 59: „Green Pricing: kundenorientierte Angebote in der Elektrizitätswirtschaft“ von Thyge Weller
    Dankenswerterweise im Archiv beim SfV aufbewahrt.
    Siehe hier:…..https://www.sfv.de/sob98440.htm

    In 2009 wurde ich über meinen Sohn und Schwiegertochter, auf die folgende Seite beim SfV aufmerksam.
    http://www.sfv.de/artikel/wind-_und_solarstrom_senken_den_strompreis_der_merit-order_effekt.htm

    Der Merit Order Effekt den die Erneuerbaren auslösen, war von da an mein bevorzugtes Thema, in verschiedenen Internetforen, und Blöggen. weil es sich bei der Kostenfrage wie ein roter Faden durch die gesamte Energiewende zieht. Leider im negativen Sinne.

    Kosten/Nutzen heißt das Thema, das die Lobbyisten der konventionellen Stromwirtschaft scheuen wie der Teufel das Weihwasser. An Stelle von Kosten/Nutzen, wird seit 2010 – der Ermächtigungsverordnung“ – gerade das Gegenteil praktiziert. Die EE selbst senken die Preise an der Strombörse, dadurch erhöht sich die EEG Umlage. Die EE werden aber wegen dem „Paradoxen“ System in der Öffentlichkeit als Preistreiber an den Pranger gestellt, und verantwortlich gemacht für mit die höchsten Strompreise in Europa.

    Dieses Paradoxon ist schon so verankert, dass man selbst in Energiewende freundlichen Kreisen, manchmal schwer dagegen ankommt.

    Im PV Forum von Jürgen Haar, eine sehr gute Plattform zum austauschen, von PV technischen Fragen und Problemen, bin ich unterdessen gesperrt. Die Sparte Energiepolitik ist da dermaßen von „Trollen“, – möglicherweise auch von Unwissenden -.- unterwandert, die versuchen die Realität zu vernebeln. Letztendlich hat sich deren Behauptung durchgesetzt, wenn man an der EEG Umlage was kürzen würde, könnten die Vergütungen für EE Anlagen nicht mehr bezahlt werden. Ich wurde gesperrt, wegen ständigem Wiederholen, was nicht zu vermeiden ist, wenn sie mehreren Leuten ständig das selbe widerlegen wollen.

    Bei den PV Magazinen war das glücklicherweise anders, da hat man die Trolle unterdessen im Griff.

    Zum Jubiläum konnte ich wie folgt Kommentieren.
    Hans Diehl
    1. April 2020 um 10:35 Uhr
    Das EEG wird 20 und braucht nach zahllosen Novellen , ( Gesetzesergänzung ) nun dringend eine Reform, heißt es im obigen Artikel.

    Wenn es nur immer „Novellen“ gewesen wären , die das EEG seit Jahren „Überleben“ musste. Das größte Faule EI, das dem EEG 2010 ins Nest gelegt wurde war nämlich keine Novelle, sondern eine Verordnungsermächtigung, bei Nacht und Nebel, am Parlament vorbei.
    Siehe hier:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnungserm%C3%A4chtigung
    Was das ist sehen Sie hier.
    Zitat:…….Eine Verordnungsermächtigung ist eine Regelung in einem Gesetz, welche der Regierung (Exekutive) ermöglicht, Verordnungen zu erlassen, ohne das Parlament (Legislative) zu befragen. Ansonsten müssten alle Änderungen mit Gesetzen durch die Parlamente beschlossen werden. Zitat Ende.
    Und wer die Auslöser waren siehe hier:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
    Zitat:…Für die Reform wurden verschiedene Gründe genannt. Befürworter waren vor allem die liberalen Wirtschaftspolitiker der FDP sowie die großen Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit ihren Lobbyorganisationen wie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft Zitat Ende.
    Und was dabei herauskam nennt der Ex Chef vom Fraunhofer Institut, im folgenden Video so ab Minute 2, die größte Schweinerei im deutschen Energiesystem.
    Siehe hier…….https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
    Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, besonders zum Jubiläum.

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