EU-Beschwerde eingereicht: Aktuelle energiewirtschaftliche Studie zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf

© buendnis-buergerenergie.de

Heute, am 06.08.2021, hat das Bündnis Bürgerenergie Beschwerde bei der Europäischen Kommission über einen Verstoß gegen das EU-Recht durch die Bundesregierung Deutschland eingereicht. Deutschland hatte bis Ende Juni Zeit, die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) umzusetzen. Diese Frist hat die Bundesregierung verstreichen lassen. Auf Anfrage des Bündnis Bürgerenergie e.V. ließ das Bundeswirtschaftsministerium verlauten, dass es mit dem rechtlichen Rahmen für die Eigenversorgung im deutschen Recht Artikel 21 und Artikel 22 der Richtlinie als vollständig umgesetzt ansehe. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie eine breite Allianz aus Verbänden und Unternehmen sind nun aktiv geworden. Auf der Grundlage einer aktuellen Studie und einer rechtlichen Stellungnahme haben die Verbände Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Sie fordern, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.

Zentraler Kritikpunkt der Beschwerde ist, dass die Bundesrepublik die in der Richtlinie enthaltenen Regelungen zu gemeinsam handelnden Eigenversorger*innen nicht umgesetzt hat. Zwar dürfen die Mitgliedsstaaten zwischen „Eigenversorgern“ und „gemeinsam handelnden Eigenversorgern“ unterscheiden, jede solche Unterscheidung muss jedoch verhältnismäßig und hinreichend begründet sein. Darüber hinaus hat es die Bundesregierung versäumt, die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nach Artikel 22 zu definieren. Auch wurde ihnen nicht das Recht zugesprochen, gemeinsam erzeugte Energie untereinander zu teilen (Energy Sharing), um sich aus eigenen Anlagen zu versorgen.

In der energiewirtschaftlichen Studie zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie bestätigen die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen des Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) die Umsetzungsdefizite. Darüber hinaus formulierten sie Lösungsvorschläge, wie der Bürgerenergie bei richtlinienkonformer Umsetzung neuer Rückenwind verschafft und die Akzeptanz sowie der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland gefördert werden können. Dazu orientierten sie sich auch an Best-Practice-Beispielen aus anderen EU-Staaten.

Zur zugehörigen Pressemeldung gelangen Sie hier.

Quelle und weitere Infos: buendnis-buergerenergie.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert