Förderung PV-Stromspeicher ab Mai 2013

Presseerklärung der KfW Bankengruppe vom 18.04.2013

 

KfW und Bundesumweltministerium geben Startschuss für Programm zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen

 Kredit und Tilgungszuschuss für Batteriespeicher an PV-Anlagen mit Netzanschluss

 Ziel ist bessere Integration von kleinen bis mittelgroßen PV-Anlagen in das Stromnetz

 Förderanträge können ab dem 1.5.2013 gestellt werden

 Mit einem neuen Programm Erneuerbare Energien „Speicher“ unterstützen die KfW Bankengruppe und das Bundesumweltministerium die verstärkte Nutzung von Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Mit dem Programm soll die technologische Weiterentwicklung und Marktdurchdringung von Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaikanlagen unterstützt werden. Batteriespeichersysteme sind ein wichtiger Baustein zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen PV-Anlagen in das Stromnetz.

 „Der Erfolg der Energiewende steht und fällt mit der dauerhaften und zuverlässigen Integration der Erneuerbaren Energien in unser Energiesystem. Dieses muss insgesamt flexibler, die Erzeugung von Strom durch Wind und Sonne sowie die Einspeisung in das Netz müssen stärker voneinander entkoppelt werden. Hierzu leisten die Speichertechnologien einen wichtigen Beitrag. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir die Markteinführung und Marktdurchdringung kleiner Batteriespeicher, so dass mit ihrer steigenden Verbreitung auch die Marktpreise sinken sollten“, sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

 Das zum 1. Mai startende Programm wendet sich an Unternehmen und Privatpersonen, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom ganz oder teilweise einspeisen. Bei der Neuerrichtung einer PV-Anlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem oder der nachträglichen Installation solcher Systeme bei PV-Anlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen sind, stellt das Programm zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse zur Verfügung. Es können bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden. Der Zuschuss beträgt maximal 30 % an den Investitionskosten für das Speichersystem und ist an anspruchsvolle technische Voraussetzungen geknüpft. Somit wird sichergestellt, dass nur Produkte hoher Qualität gefördert werden. Darüber hinaus müssen die geförderten Systeme auch einen Beitrag zur lokalen Netzentlastung liefern: Die Mittagsspitze der Photovoltaikanlage wird nicht ins Netz eingespeist, sondern im Speicher für die spätere Nutzung im Eigenheim zwischengespeichert. Für das Jahr 2013 stehen Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bei den durchleitenden Banken gestellt werden.