Meldepflichten bei Photovoltaik-Eigenverbrauch

21.02.2017

Klarstellung: In der vergangenen Woche sorgte ein Artikel für Aufregung, wonach Betreiber von Photovoltaik-Anlagen zwischen sieben und zehn Kilowatt ihrem Netzbetreiber den Eigenverbrauch melden müssen, obwohl sie EEG-umlagebefreit sind.

Wie sich nun rausstellt, müssen sie dies nicht, haben aber dennoch andere Mitteilungspflichten bis Ende Februar unbedingt zu erfüllen.

Vor einigen Tagen meldete pv magazine, dass Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung nach seit 01.01.2017 geltenden Änderungen im EEG bis zum Monatsende noch ihren Eigenverbrauch bei den Verteilnetzbetreibern melden müssen.

Auch eigentlich umlagefreie Konstellationen, wie bei Bestandsanlagen oder Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung, seien betroffen. Rechtsanwalt Peter Nümann stellte nun gegenüber pv magazine klar: „Die nicht-EEG-umlagepflichtigen Eigenversorger mit PV-Anlagen über 7 Kilowatt und anderen Stromerzeugungsanlagen über 1 Kilowatt müssen nicht die Strommenge, sondern bestimmte andere Informationen bis 28. Februar an ihren jeweiligen Netzbetreiber melden.“

Quelle und ganzer Beitrag: www.sonnenseite.com