PV-Altanlagen: Sicherung des Weiterbetriebs nach Ablauf der Vergütung

vom 26.06.2018, aktualisiert am 02.08.2018, Dipl.-Ing. Susanne Jung: 

www.top50-solar.de

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Diskussionsvorschlag
Ausgangslage
Problemstellung
Rechtliche Ansprüche nach Ablauf des Vergütungszeitraumes
Optionen zum Weiterbetrieb der Altanlagen
a) Umrüstung auf Eigenversorgung
b) Direktvermarkung
c) Volleinspeisung: Weiterbetrieb der Anlage ohne Änderungen am Anlagenkonzept
Hinweis zu Abbau- und Recyclingkosten:
Vorschlag des SFV

Zum SFV-Artikel: www.sfv.de


Aktuelle SFV-Vorträge zum Thema „PV-Altanlagen“

06.02.19 Aachen – Photovoltaik-Altanlagen: Weiterbetrieb oder Abbau?

28.02.2019 Berlin – Vortrag auf dem 32. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG: PV-Altanlagen – Weiterbetrieb nach Ablauf der Vergütung?


Geschichte der Kostendeckenden Vergütung

des SFV (Aachener Modell)

Die Idee der Kostendeckenden Einspeisevergütung stammt vom Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV). Sie wurde durch den SFV erstmals am 4. September 1989 schriftlich dem Bundeswirtschaftsministerium unterbreitet.
Da zu diesem Zeitpunkt eine bundesweite Umsetzung nicht möglich war, wurde das Modell der Einspeisevergütung daher zuerst auf kommunaler Ebene umgesetzt.

Unter Führung seines Ideengebers Wolf von Fabeck entwickelte der SFV dieses Konzept weiter zu einer Kostendeckenden Vergütung. Das Neue an der Kostendeckenden Vergütung war, dass nicht der Bau einer Solaranlage bezuschusst wurde, sondern dass die EVU die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz vergüteten.

Der Aachener Stadtrat verabschiedete dieses Modell im September 1992. Es wurde als „Aachener Modell“ bekannt.

Besonderes Aufsehen – und heftigen Widerspruch – erregte das „Achener Modell“ wegen der unerhört hohen Einspeisevergütung von 2 DM/kWh, die für Elektrizität aus Photovoltaik-Anlagen gefordert wurde. Dieser Wert entsprach aber, selbst bei optimistischer Kalkulation, den damaligen Kosten der Solarstrom-Erzeugung.

Wegen des Widerstands seitens des Aachener Energieversorgers STAWAG verzögerte sich die Implementation um mehrere Jahre.

Die erste deutsche Stadt, die eine Kostendeckende Einspeisevergütung nach dem „Aachener Modell“ einführte, wurde so 1993 das bayerische Hammelburg. Dort war Hans-Josef Fell die treibende Kraft.

Die Kostendeckende Vergütung wurde bis zum Jahr 2000 in ca. 40 Städten der Bundesrepublik erfolgreich umgesetzt. 

Die Erfahrungen mit dem Instrument Kostendeckende Vergütung bildeten später die Vorlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Damit wurde am 1. April 2000 der Gedanke der Kostendeckenden Einspeisevergütung Bundesrecht. An der Erarbeitung des Gesetzes in der ersten Fassung von 2000 waren die Abgeordneten Michaele Hustedt, Hans-Josef Fell (beide Bündnis 90/Die Grünen), Hermann Scheer und Dietmar Schütz (beide SPD) maßgeblich beteiligt.

Wie auch bei der Kostendeckenden Vergütung ist beim EEG der Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien gegenüber den konventionellen Energien sowie der garantierte Vergütungssatz bei der Netzeinspeisung der Kern des Gesetzes.

Das EEG entwickelte sich zu einem Exportschlager. In über 127 Ländern der Welt wird dieses Instrumente zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien praktiziert.

Quellen: de.wikipedia.org/wiki/Kostendeckende_Vergütung, sfv.de und aachen-hat-energie.de

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