Donnerstag, 23. Mai 2013
Lieber Partner der Kampagne „Bürgerkraft retten“,
Liebe Allianzler,
wir waren erfreut welch großes Feedback unsere Kampagne erzeugte. Aus allen Ecken der Bundesrepublik und aus den unterschiedlichsten Zusammenhängen erreichte uns der Rücklauf. Vom engagierten Bürger bis zu den großen Verbänden war das Thema heiß diskutiert.
Der Protest war erfolgreich!
Das Gesetz ist zwar nahezu unverändert verabschiedet. Aufgrund der großen Diskussion kam aber eine Klarstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezüglich Bürgerbeteiligungprojekten:
Die BaFin vertritt offiziell die Auslegung, das Bürgerbeteiligungsprojekte zu Erneuerbaren Energien zu den „operativ tätigen Unternehmen“ zu zählen sind und damit nicht unter das Kapitalanlagegesetz fallen.
Damit sind alle Bürgerbeteiligungsprojekte in der bekannten Form weiterhin möglich!
Wir sind sehr glücklich, dass nun auf lokaler Ebene die Bürgerenergie weiterhin möglich ist.
Wir hoffen auch, dass sich diese Nachricht schnell verbreitet und bereits gestopptes Bürgerengagement wieder Fahrt aufnimmt.
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Herzliche Grüße
Siegfried Grob und Trudel Meier-Staude
projekt21plus
energie neu denken
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