Strommarkt-Liberalisierung 2.0

Eberhard Waffenschmidt und Daniel Kray, 11.11.2017, Ergänzungen 19.11.2017, 30.11.2017 

Bildquelle: www.th-koeln.de

Mit der ersten Strommarktreform und dem Unbundling in den 90er-Jahren bekamen die Netzbetreiber die Aufgabe, Strom von einem Ort zum anderen zu transportieren. Damit wurde allen Akteuren ermöglicht, unabhängig vom Ort Stromhandel zu betreiben. Vor dem Hintergrund einer immer stärker werdenden fluktuierenden Strom-Erzeugung würde es Sinn machen, die Aufgaben der Netzbetreiber für einen „Strommarkt 2.0“ zu erweitern: 
Netzbetreiber bekommen die Aufgabe, Strom nicht nur örtlich, sondern auch zeitlich zu verschieben
Verträge zur Strom-Lieferung können auf diese Weise nun eine zeitliche Komponente enthalten. Ein Erzeuger von Energie könnte also seinen heute erzeugten Strom an einen Kunden verkaufen, der den Strom aber erst morgen abnimmt. Da dies offensichtlich nur mit Hilfe von Stromspeichern möglich ist, würde eine solche „Strommarkt-Liberalisierung 2.0“ einen unmittelbaren Anreiz für den Bau von Speichern geben.

Sowohl Übertragungsnetz- wie auch Verteilnetzbetreiber stünden in der Verantwortung, solche Verträge zu ermöglichen. Wichtige Voraussetzung zur Umsetzung wäre, dass Netzbetreiber Speicher gleichwertig wie Leitungen als Netzbetriebsmittel betreiben können. Damit dürfen sie die für ihren neuen Auftrag notwendigen …

Quelle und ganzer Artikel: www.100pro-erneuerbare.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert