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Was tun nach 20 Jahren EEG-Vergütung?
6. Februar 2019 um 19:00 bis ca. 21:30
Im Jahr 2021 endet für die ersten Photovoltaik (PV)-Anlagen der Vergütungszeitraum gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Nach derzeitigem Stand muss der Netzbetreiber den produzierten Strom weiter abnehmen, allerdings zu deutlich geringerer Einspeisevergütung – wahrscheinlich ist der Börsenpreis (ca. 4 bis 5 ct/kWh). Es bleibt die Stellschraube Eigenverbrauch.
Diesen zu maximieren, wird über den Weiterbetrieb der Anlagen entscheiden. Welche Möglichkeiten und Szenarien sind denkbar? In welchem wirtschaftlichen Rahmen bewegen wir uns dann? Das möchten wir gerne mit Ihnen in einem Abendseminar diskutieren.
Termin
Mittwoch, 6. Februar 2019, 19.00 Uhr
Veranstaltungsort
Gasthaus „Braun“
Graf-Hartmann-Straße 4, 86609 Wörnitzstein – Donauwörth
Themen
Entwicklung der Photovoltaikanlagen in Deutschland
- Zubau und EEG-Vergütung
- EEG im Jahr 2000 und heute
- Rechtliche Situation und Ablauf der EEG-Vergütung
Betreibermodelle zum Weiterbetrieb von PV-Altlagen – Technische Voraussetzung und Wirtschaftlichkeit
- Marktwert – Solar (Börsenbeispiel)
- Direktvermarktung
- PV-Eigenverbrauch u.a. Batteriespeicher
- Verkauf an Dritte z. B. Elektro-Tankstelle
- weitere Optionen
Abbau der Module und dann?
- Recycling – wer zahlt?
- Bestandteile eines Solarmoduls und die Recyclingprozesse